St.Gallischer Jägerverein Hubertus

Trophäenbewertung

+++ „Jägerhöck, Donnerstag, 16. März, ab 18.30 Uhr“ +++ „Weiterbildungsabend, Montag, 06. März, 19.30 Uhr, (Neuerungen bei Jagdwaffen und Zubehör)“ +++ Schiessbeginn exklusiv Hubertus-Mitglieder, 10. März“ +++ Weiterbildungsabend, 03. April, 19.30 Uhr, (Referent Dominik Thiel, Vorsteher ANJF) +++

Annahme der Trophäen in der Jagdschiessanlage Erlenholz am:

  • bis am Freitag, 26. August 2022

Bewertung am:

  • Samstag, 27. August 2022

Die Sache um den Schmuck eines Trophäenträgers oder einer Trophäenträgerin bewegt und erwärmt so manchen gestandenen Jäger in ganz unterschiedlicher Art und Weise. Nicht selten leider auch geprägt durch Missgunst, Neid und ganz ideenreicher Verhaltensmuster der Grünröcke.

In unserer Bewertungskommission wollen wir dieser Freude jedoch im guten Sinne freien Lauf lassen. Wir sind fasziniert von der Vielfalt und Eigenart der natürlich herangewachsenen Schmuckstücke, die unser Wild mit sich trägt. Nicht immer sind die kapitalsten Trophäen auch die interessantesten. Und gerade auch deshalb ist bei uns jede Trophäe herzlich willkommen.

Wir bewerten die abgegebenen Trophäen einmal im Jahr nach dem Reglement des St.Gallischen Jägerverein Hubertus. Die Grundlage dafür geben internationale Richtlinien und Bewertungssysteme. Für die Abgabe einer Trophäe benützen Sie bitte das nachstehende Antragsformular und füllen Sie dieses bitte komplett aus. Bitte beachten Sie die folgenden Anforderungen für das Bewerten.

Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns sehr, Ihre Freude mit unserer Bewertung teilen zu dürfen.

Anforderungen für das Bewerten von Trophäen

  1. Ausgestopfte Trophäen können ebenfalls zur Bewertung gelangen. Bei Bedarf muss das Trophäengewicht geschätzt werden.
  2. Gewichtsabzüge erfolgen gemäss Reglement des St.Gallischen Jägervereins Hubertus.
  3. Die Trophäen sollen vom Schild demontierbar sein.
  4. Nicht demontierbare und ausgegossene Schädel werden geschätzt.
  5. Bei der Abgabe zur Bewertung sollte die Trophäe aufgrund der Restfeuchtikeit mindestens drei Monate alt sein.
  6. Beschädigte (abgekämpfte Teile) gelten nicht als unregelmässig und dürfen daher nicht mit Abzügen belegt werden.
  7. Eine anomale Ausbildung der Trophäe erlaubt keine offizielle Bewertung.
  8. 8. Die Trophäen sind den Mitgliedern der Bewertungskommission oder am bekanntgegebenen Termin im Erlenholz abzugeben und können dort in der Folgewoche abgeholt werden. An der Hubertus-Hauptversammlung können die Trophäen ebenfalls abgegeben werden.
  9. Für jede Trophäe ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular „Trophäenbewertung” des St. Gallischen Jägerverein Hubertus beizulegen.
  10. Bereits bewertete Trophäen werden nicht nochmals bewertet.
  11. Die Bewertung erfolgt kostenlos.

Eindrücke aus der Arbeit unserer Trophäenbewertungskommission

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Das Bewertungsteam

Obmann

Mariana Renato
Berglistrasse 41
9320 Arbon
Tel P 071 / 446 50 57
Natel 079 / 609 50 40
reni73@bluemail.ch

Verantwortlicher Region 1

Braunwalder Pius
Unterlöhren 3
9300 Wittenbach
Tel P 071 / 298 51 61
pius.braunwalder@bluewin.ch

Braunwalder Pius

Verantwortlicher Region 2

Stark Adrian
Gallusstrasse 1
9204 Andwil
Tel P 071 / 535 35 37
Natel 079 / 603 73 60
adrian.stark@swissonline.ch

Stark Adrian

Bewerter Region 1

Walser Kurt
Gschwendweg 10
7326 Weisstannen
Tel P 081 / 723 01 96
Natel 079 / 420 73 89
kurt-walser@bluewin.ch

Walser Kurt

Bewerter Region 2

Jung Toni
Zinggenhueb
9204 Andwil
Tel P 071 / 385 26 73
Natel 079 / 587 17 87
luzia.jung@bluemail.ch

Jung Toni

Bewerter Region 1

De Carli Mauro
Alte St. Gallerstrasse 9
9325 Roggwil TG
Tel.G 071 / 231 32 19
Natel 078 / 772 11 66
maurodecarli@bluewin.ch

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