Trophäenbewertung
Annahme der Trophäen in der Jagdschiessanlage Erlenholz am:
- Freitag, 27. März 2020
- Die Trophäen können auch an der Hubertus-Hauptversammlung vom 07. März 2020 in Gossau abgegeben werden.
Bewertung am:
Die Sache um den Schmuck eines Trophäenträgers oder einer Trophäenträgerin bewegt und erwärmt so manchen gestandenen Jäger in ganz unterschiedlicher Art und Weise. Nicht selten leider auch geprägt durch Missgunst, Neid und ganz ideenreicher Verhaltensmuster der Grünröcke.
In unserer Bewertungskommission wollen wir dieser Freude jedoch im guten Sinne freien Lauf lassen. Wir sind fasziniert von der Vielfalt und Eigenart der natürlich herangewachsenen Schmuckstücke, die unser Wild mit sich trägt. Nicht immer sind die kapitalsten Trophäen auch die interessantesten. Und gerade auch deshalb ist bei uns jede Trophäe herzlich willkommen.
Wir bewerten die abgegebenen Trophäen einmal im Jahr nach dem Reglement des St.Gallischen Jägerverein Hubertus. Die Grundlage dafür geben internationale Richtlinien und Bewertungssysteme. Für die Abgabe einer Trophäe benützen Sie bitte das nachstehende Antragsformular und füllen Sie dieses bitte komplett aus. Bitte beachten Sie die folgenden Anforderungen für das Bewerten.
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns sehr, Ihre Freude mit unserer Bewertung teilen zu dürfen.
Anforderungen für das Bewerten von Trophäen
- Ausgestopfte Trophäen können ebenfalls zur Bewertung gelangen. Bei Bedarf muss das Trophäengewicht geschätzt werden.
- Gewichtsabzüge erfolgen gemäss Reglement des St.Gallischen Jägervereins Hubertus.
- Die Trophäen sollen vom Schild demontierbar sein.
- Nicht demontierbare und ausgegossene Schädel werden geschätzt.
- Bei der Abgabe zur Bewertung sollte die Trophäe aufgrund der Restfeuchtikeit mindestens drei Monate alt sein.
- Beschädigte (abgekämpfte Teile) gelten nicht als unregelmässig und dürfen daher nicht mit Abzügen belegt werden.
- Eine anomale Ausbildung der Trophäe erlaubt keine offizielle Bewertung.
- 8. Die Trophäen sind den Mitgliedern der Bewertungskommission oder am bekanntgegebenen Termin im Erlenholz abzugeben und können dort in der Folgewoche abgeholt werden. An der Hubertus-Hauptversammlung können die Trophäen ebenfalls abgegeben werden.
- Für jede Trophäe ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular „Trophäenbewertung” des St. Gallischen Jägerverein Hubertus beizulegen.
- Bereits bewertete Trophäen werden nicht nochmals bewertet.
- Die Bewertung erfolgt kostenlos.
Eindrücke aus der Arbeit unserer Trophäenbewertungskommission
Das Bewertungsteam
Obmann
Mariana Renato Berglistrasse 41 9320 Arbon Tel P 071 / 446 50 57 Natel 079 / 609 50 40 reni73@bluemail.ch
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Verantwortlicher Region 1
Braunwalder Pius Unterlöhren 3 9300 Wittenbach Tel P 071 / 298 51 61 pius.braunwalder@bluewin.ch
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Verantwortlicher Region 2
Oberholzer Beat Höhenrainstrasse 12 8586 Riedt b. Erlen/TG Tel P 071 / 646 02 41 Natel 079 / 435 61 38 beat.oberholzer@gmx.net
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Bewerter Region 1
Walser Kurt Gschwendweg 10 7326 Weisstannen Tel P 081 / 723 01 96 Natel 079 / 420 73 89 kbwalser@bluewin.ch
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Bewerter Region 2
Jung Toni Zinggenhueb 9204 Andwil Tel P 071 / 385 26 73 Natel 079 / 587 17 87 luzia.jung@bluewin.ch
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Bewerter Region 1
De Carli Mauro Alte St. Gallerstrasse 9 9325 Roggwil TG Tel.G 071 / 231 32 19 Natel 078 / 772 11 66 maurodecarli@bluewin.ch
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Bewerter Region 2
Stark Adrian Gallusstrasse 1 9204 Andwil Tel P 071 / 535 35 37 Natel 079 / 603 73 60 adrian.stark@swissonline.ch
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