St.Gallischer Jägerverein Hubertus

Hundewesen

Als Jagdhund wird ein Hund bezeichnet, der dem Menschen – in der heutigen Zeit dem Jäger – im weitesten Sinne als Gehilfe bei der Jagd dient. Unter dem Begriff „Jagdhund” wird heute dabei eine Gruppe von Haushunderassen zusammengefasst, die verschiedenste jagdliche Einsatzgebiete repräsentieren kann. Die modernen Jagdhunde werden in Stöberhunde, Vorstehhunde, Apportierhunde, Schweisshunde, Erdhunde und jagende Hunde eingeteilt. Historisch gesehen bezog sich die Bezeichnung „Jagdhund” ausschliesslich auf die jagenden Hunde (Bracken).

Jagdlich geführte Hunde bezeichnet man auch als Jagdgebrauchshunde. Bei der Arbeit „nach dem Schuss” ist der Hund für den Jäger unverzichtbar. Das Führen eines Jagdhundes gilt daher als Voraussetzung für die waidgerechte Jagd. Im Jagdgesetz wird der Einsatz von Jagdhunden vorgeschrieben, so muss in jedem Revier ein brauchbarer, geprüfter Schweisshund zur Verfügung stehen.

Systematik der Jagdhundrassen

Die im heutigen Jagdwesen übliche Einteilung der Jagdhunde ist historisch bedingt und erfolgt funktional nach deren ursprünglichen Einsatzgebieten. Demzufolge werden die Jagdgebrauchshunde in Stöberhunde, Vorstehhunde, Schweisshunde, Erdhunde, jagende Hunde (Bracken und Meutehunde) sowie Apportierhunde unterschieden.

Alte Bezeichnungen lassen ebenfalls eine jagdliche Spezialisierung erkennen, die nicht zwangsläufig rassebedingt ist. Beispiele dafür sind die Wildboden-, Wasser- und Vogelhunde. Bei einigen Rassen kann bereits aus dem Namen auf ihre ursprüngliche Zielwildart geschlossen werden, z. B. beim Dachshund, Foxhound und dem Harrier (engl. „hare” Feldhase). Neben dem jagdlichen Verwendungszweck stellen Ursprungsland und Haarvarietät (rauhaarig, langhaarig, kurzhaarig) weitere Einteilungskriterien dar.