St.Gallischer Jägerverein Hubertus

Statuten

+++ „Jägerhöck, Donnerstag, 16. März, ab 18.30 Uhr“ +++ „Weiterbildungsabend, Montag, 06. März, 19.30 Uhr, (Neuerungen bei Jagdwaffen und Zubehör)“ +++ Schiessbeginn exklusiv Hubertus-Mitglieder, 10. März“ +++ Weiterbildungsabend, 03. April, 19.30 Uhr, (Referent Dominik Thiel, Vorsteher ANJF) +++

Statuten St.Gallischer Jägerverein Hubertus vom 03.03.2002

Aufgaben und Zweck

  • Interessenvertretung der über 800 Mitglieder und St.Galler Jäger vom Fürstenland bis Werdenberg
  • Erhaltung und Förderung wildlebender Säugetiere und Vögel
  • Schutz bedrohter Tierarten
  • Unterstützung von Landwirten, Waldeigentümern und Jägern bei der Schadensabwehr durch Wildtiere in Feld, Wald und in der Kulturlandschaft
  • Weidgerechte, jagdliche Nutzung und Regulierung der Wildbestände
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Betrieb und Unterhalt der vereinseigenen Jagdschiessanlage Erlenholz zur Förderung der jagdlichen Schiessfertigkeit
  • Pflege der Kameradschaft und des jagdlichen Brauchtums – Jagdhornbläsergruppe Hubertus