Gesetzgebung
Der St.Gallische Jägerverein Hubertus ist Mitglied des Dachverbandes RevierJagd St.Gallen (RJSG) und steht hinter den jagdpolitischen Zielsetzungen des Verbandes.
- Wir wahren die Interessen der Jägervereine und der Jäger in allen jagdpolitischen Belangen durch eine nachhaltige Jagdpolitik.
- Wir gestalten Gesetze und Verordnungen, welche die Jagd direkt oder indirekt betreffen, aktiv mit.
- Wir ergreifen die Initiative, wenn sich bei bestehenden Gesetzen Korrekturen aufdrängen oder Gesetzeslücken bestehen.
- Wir arbeiten mit den regionalen Jägervereinen und dem Verband Jagd Schweiz zusammen, um unsere jagdpolitischen Zielsetzungen stufengerecht umzusetzen.
In der Erfüllung dieser Zeisetzung bringen wir uns aktiv ein und unterstützen RJSG durch aktive Mitarbeit im Vorstand, in Kommissionen und Arbeitsgruppen. Die Aufgaben von RJSG können wie folgt zusammengefasst werden:
Mitarbeit in der kantonalen Jagdkommission
- Revierjagd St. Gallen schlägt die Vertreter der Jagd vor. In der Regel gehören diese dem RJSG-Präsidium an.
- Der Vorstand ist bei der Vorbereitung der Geschäfte anzuhören und über deren Verlauf zu orientieren.
Mitgestaltung von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften (Erlasse)
- Zu kantonalen Erlassen, welche die Jagd direkt oder indirekt betreffen, nimmt Revier Jagd St. Gallen Stellung
- Erfordern es wichtige Anliegen der Jagd oder der Jäger, sind Initiativen zur Änderung oder Ergänzung
von Erlassen zu ergreifen. - Für eidgenössische Erlasse bringen wir unsere Anliegen und Stellungnahmen über JagdSchweiz ein.
- Bei wichtigen Fragen nehmen wir Einfluss und engagieren uns bei Abstimmungen.
Anwendung von Erlassen
- Widerspricht die Anwendung unseren Zielsetzungen, werden wir aktiv.
Jagdpolitik
- Wir beachten bei der jagdpolitischen Arbeit die Entwicklungen bei Parteien und Organisationen sowie die Medien-Berichterstattung und die daraus resultierende Meinungsbildung in der Öffentlichkeit.
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